Ablauf Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen

  • Erste Stunde:
    Für die erste Stunde brauchen Sie Ihre Versichertenchipkarte.

  • Probatorische Sitzungen:
    Zunächst werden drei bis fünf Versuchsstunden, die sogenannten probatorischen Sitzungen, durchgeführt.
    In diesen Stunden werden zusammen wichtige Informationen gesammelt, Ziele benannt und ein möglicher Behandlungsplan für die folgende Therapie festgelegt
    Besonders wichtig ist in dieser Zeit, dass die Patienten sich Therapeuten und Therapieumgebung besonders aufmerksam anschauen:
    Wirkt der Therapeut kompetent, vertrauenswürdig, sympathisch genug, um ihm wichtige persönliche Dinge anzuvertrauen, stimmt die Chemie?
    Ist die Praxis professionell organisiert und eingerichtet?

  • Antrag an die Krankenversicherung auf Lang- oder Kurzzeittherapie:
    Danach wird vom Patienten zusammen mit dem Therapeuten ein Antrag an die Krankenversicherung auf Lang- oder Kurzzeittherapie gestellt (25 oder 45 Stunden).

  • Bewilligung und Psychotherapie:
    Die Bewilligung erfolgt bei Kurzzeittherapie meist schnell.
    Danach beginnt die „eigentliche" Psychotherapie.
    Diese kann dann im Bedarfsfall zweimal bis auf 80 Stunden verlängert werden.

 

Therapie über private Krankenversicherungen

  • Es gibt verschiedene Verträge der Patienten mit den Versicherungen:
    z.B. freie Gestaltung und Dauer der Psychotherapie; über 20 bis 30 Stunden im Kalenderjahr bis zur fehlenden Übernahme jeglicher Leistung.

  • Empfehlung: Jeder Versicherte sollte sich vor Beginn einer Psychotherapie sorgfältig über die Vertragsbedingungen der eigenen Krankenversicherung informieren.

 

Selbstzahler

  • Abrechnungssatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wird zugrunde gelegt

  • Kosten müssen selbst getragen werden